Ingenieurbüro der Veranstaltungsbranche seit 1996.
Ingenieurbüro der Veranstaltungsbranche seit 1996. 

Sicherheitstechnisches & arbeitsmedizinisches Betreuungsmodell

Betriebsgröße Betreuungmodell Betreuungsumfang
≤10 Beschäftigte  Grundbetreuung

Keine Zeitangabe, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung. 

Je nach Betriebsart (Gruppe I-III) muss es nach 3 oder 5 Jahren eine Beurteilung bzw. eine

 Aktualisierung der Arbeitsbedingungen geben.

Anlassbezogene

Betreuung

Betreuung nach Bedarf bei besonderen Anlässen, z.B. Erhöhung des Gefährdungspotenzials. 
≥10 Beschäftigte  Grundbetreuung

Zeitvorgabe nach DGUV Vorschrift 2; für die Veranstaltungswirtschaft: 1,5 h Stunden pro Mitarbeiter und Jahr

Bsp.: Ein Betrieb hat 20 Mitarbeiter und ist in der Gruppe II eingestuft. 

20x 1,5 h = 30 h im Jahren beträgt die Grundbetreuung für FaSi und Betriebsarzt.

Betriebsspezfische

Betreuung

Individuelle Ermittlung nach spezifischen Risiken des Unternehmens. 

 

Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzt und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std,/Jahr pro Beschäftigtem/r, für den Leistungserbringer anzusetzten. 

Grundbetreuung

Definition: Unterstützung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und/ oder Betriebsarzt 

                  bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen 

 

 

Anlassbezogene Betreuung 

Definiton: Fasi: z.B. bei Änderungen oder Neueinrichtungen von Betriebsstätten, 

                 Einführung neuer Arbeitsstoffe, Untersuchungen von Unfällen oder Erstellung von 

                 Notfall- und Alarmplänen 

 

 

Betriebsspezifische Betreuung 

Definiton: Unternehmer ermittelt selbst wann und wofür die Dienstleistung von FaSi/ Betriebsarzt

                benötigt wird  

 

Punkte:   Unfall- & Gesundheitsgefahren (z.B. Erfordernis arbeitsmedizinische Vorsorge 

                Betriebliche Veränderungen      (z.B. Einrichtung neuer Arbeitsplätze)

                Externe Entwicklung                  (z.B. Neue Vorschriften) 

                Betriebliche Maßnahmen           (z.B. Aktionen zur Gesundheitsförderung) 

 

Das Unternehmermodell 

Definition: Kann bei aktiver Einbindung des Unternehmers in das Betriebsgeschehen erfolgen. 

                 Der Unternehmer handelt in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich.  

                  

 

 

 

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