Betriebsgröße | Betreuungmodell | Betreuungsumfang |
≤10 Beschäftigte | Grundbetreuung |
Keine Zeitangabe, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung. Je nach Betriebsart (Gruppe I-III) muss es nach 3 oder 5 Jahren eine Beurteilung bzw. eine Aktualisierung der Arbeitsbedingungen geben. |
Anlassbezogene Betreuung |
Betreuung nach Bedarf bei besonderen Anlässen, z.B. Erhöhung des Gefährdungspotenzials. | |
≥10 Beschäftigte | Grundbetreuung |
Zeitvorgabe nach DGUV Vorschrift 2; für die Veranstaltungswirtschaft: 1,5 h Stunden pro Mitarbeiter und Jahr Bsp.: Ein Betrieb hat 20 Mitarbeiter und ist in der Gruppe II eingestuft. 20x 1,5 h = 30 h im Jahren beträgt die Grundbetreuung für FaSi und Betriebsarzt. |
Betriebsspezfische Betreuung |
Individuelle Ermittlung nach spezifischen Risiken des Unternehmens. |
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzt und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std,/Jahr pro Beschäftigtem/r, für den Leistungserbringer anzusetzten.
Grundbetreuung
Definition: Unterstützung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und/ oder Betriebsarzt
bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
Anlassbezogene Betreuung
Definiton: Fasi: z.B. bei Änderungen oder Neueinrichtungen von Betriebsstätten,
Einführung neuer Arbeitsstoffe, Untersuchungen von Unfällen oder Erstellung von
Notfall- und Alarmplänen
Betriebsspezifische Betreuung
Definiton: Unternehmer ermittelt selbst wann und wofür die Dienstleistung von FaSi/ Betriebsarzt
benötigt wird
Punkte: Unfall- & Gesundheitsgefahren (z.B. Erfordernis arbeitsmedizinische Vorsorge
Betriebliche Veränderungen (z.B. Einrichtung neuer Arbeitsplätze)
Externe Entwicklung (z.B. Neue Vorschriften)
Betriebliche Maßnahmen (z.B. Aktionen zur Gesundheitsförderung)
Das Unternehmermodell
Definition: Kann bei aktiver Einbindung des Unternehmers in das Betriebsgeschehen erfolgen.
Der Unternehmer handelt in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich.