Ingenieurbüro der Veranstaltungsbranche seit 1996.
Ingenieurbüro der Veranstaltungsbranche seit 1996. 

Prüfung bühnentechnischer Einrichtungen nach DGUV V17

 

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen geprüft werden!" (DGUV Vorschrift 17) 

 

  • Jährlich durch einen Sachkundigen
  • Alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen 

 

 

Wir führen Sachverständigen -sowie Sachkundigenprüfungen im Geltungsbereich der DGUV V17 "Bühnen und Studios durch". 

Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung. 

 

 

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